AGB

NACHSTEHENDE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GELTEN FÜR ALLE VEREINBARUNGEN ZWISCHEN ROLAND SCHWENK UND SEINEN KUNDEN, INSOFERN KEINE ANDEREN VEREINBARUNGEN GETROFFEN WURDEN.

Vertragspartner ist:

Pausenheld

Inh. Roland Schwenk

Kapellenstraße 20

79353 Bahlingen a.K.

 

Vertragsabschluss:

Mit der Anmeldung in schriftlicher, mündlicher, telefonischer, Form oder per e-Mail oder über den Shop bietet der Kunde Roland Schwenk den Abschluss des Vertrages an. Angebote Verabredungen und mündliche Zusagen werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch Roland Schwenk binnen 5 Tagen wirksam. Nach erhalt der Auftragsbestätigung wird das Kursentgeld in voller Höhe sofort fällig.

Ist der gewünschte Kurs bei Zahlungseingang bereits ausgebucht, wird der Kunde sofort informiert und die Kursgebühr wird sofort zurück erstattet. Eine Barauszahlung von Gutscheinen/Tickets ist nicht möglich.

 

Tickets/Gutscheine können nur für das aktuelle Kochkurs Programm ausgestellt werden und sind nur für den jeweilig gebuchten Kurs gültig.

Angebote und Termin/Location Reservierungen für Gruppen Koch-Events haben eine Gültigkeit von 14 Tagen, ab Angebotsabgabe

 

Haftung:

Die Teilnahme an den angebotenen Kochkursen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden an Kleidungsstücken und sonstigen Gegenständen haftet der Kursteilnehmer selbst. der Kursteilnehmer verzichtet gegenüber Roland Schwenk, seinen Mitarbeitern und oder Beauftragten auf sämtliche Schadenersatzansprüche die im Zusammenhang mit dem Kochkurs stehen, sowie auf Ersatzansprüche die auf dem Gelände der jeweiligen Location bzw. dem Weg zu den entsprechenden Räumlichkeiten entstehen können mit Ausnahme das das Schadensverursachende Ereignis von Roland Schwenk und oder einem seiner Mitarbeiter oder Beauftragten grob fahrlässig oder vorsetzlich verschuldet wurde.Dem Kursteilnehmer ist es nicht gestattet sich außerhalb der für die Kochkurse vorgesehenen Räumlichkeiten auf dem jeweiligen Gelände aufzuhalten. Dies gilt insbesondere außerhalb der Pforten Öffnungszeiten. Für Schäden in den für Kochkurse vorgesehenen Räumlichkeiten oder auf dem Gelände verursacht haftet er selbst. Bucht ein Kunde für andere Kursteilnehmer (z.B. bei Firmen-Events) mit, so haftet er für den durch seinen Gast verursachten Schäden, neben dem Schädiger selbst. Es ist den den Kunden nicht gestattet in den Räumlichkeiten zu rauchen.

 

Magelrüge:

Beanstandungen durch den Kunden sind direkt vor Ort anzuzeigen. Das Recht auf Wahl zur Nachbesserung oder Wahl behält sich Roland Schwenk vor.

 

Gesundheit:

Der Kunde verpflichtet sich eventuelle Allergien, gesundheitliche Einschränkungen, Erkrankungen die Ihn bzw. Andere gefährden könnten vor Beginn des Kurses rechtzeitig anzuzeigen.

 

Termine:

Roland Schwenk behält sich vor Kochkurs-Termine zu verschieben. Sollte aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse die Durchführung des Kurses nicht möglich sein,werden die Kursteilnehmer umgehend benachrichtigt. Roland Schwenk wird sich um einen Ersatztermin bemühen erhalten die Kursteilnehmer eine Gutschrift über die bereits geleistete Kursgebühr, welche eingelöst werden kann. Barauszahlungen und Rücküberweisungen sind nicht möglich. Roland Schwenk behält sich vor Termine komplett abzusagen z.B beim nicht erreichen der Teilnehmerzahl. Bei Erkrankung des Kochs der Köchin oder der Teilnehmer ist die kurzfristige Absage des Kurses unumgänglich. darüber hinausgehende Ansprüche des Kursteilnehmers aufgrund einer Absage des Kursres sind ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Rücktritt:

Erfolgt der Rücktritt des Teilnehmers/Gruppe innerhalb von 7 Tagen vor Kurs/ Eventbeginn werden 50%des Kursentgelds fällig. Bei einer Stonierung 3 Tage vor Kursbeginn wird das gesamte Kursentgeld fällig. Frühzeitigere Absagen sind kostenfrei. Dem Kursteilnehmer ist es gestattet eine Ersatzperson/Gruppe zu stellen. Bei Rücktritt oder Nichterscheinen von einem Kurs ohne Abmeldung ist ebenfalls das gesamte Kursentgeld fällig.

 

Gerichtsstand:
Emmendingen

 

Schriftformerforderniss:

Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

Salvatorische Klausel:

Sollte eine der vorgenannten Regelungen den Kursteilnehmer in unangemessener Art und Weise benachteiligen, so ist diese Regelung durch eine benachteiligungsfreie, wirtschaftlich sinnvolle und entsprechend rechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen. Die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dadurch nicht beeinflusst.